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Der Begriff "Bilaterale III" - eine Täuschung

  • Autorenbild: Monika Rüegger
    Monika Rüegger
  • 3. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Viele EU-Befürworter, Politiker wie Firmen, Verbände oder Institutionen werben mit dem Begriff Fortführung der "Bilateralen III" für den Rahmenvertrag. Man suggeriert damit, dass etwas Bestehendes verlängert werden soll. Ganz nach dem Motto: Easy, liebe Leute, es bleibt alles beim Alten, einfach etwas modernisiert.


Damit jedoch werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger getäuscht. Warum:


Die neuen sogenannten „Bilateralen“ sind nur dem Namen nach und rein formal betrachtet bilaterale Abkommen. In Wirklichkeit setzt die EU die Regeln, sie sitzt am Steuer, und die Schweiz muss die EU-Regeln weitgehend übernehmen, wenn sie nicht vom Binnenmarkt ausgeschlossen werden will.


Die Mitsprachemöglichkeiten sind zwar formal da, aber real bedeutet das für die Schweiz und uns Schweizerinnen und Schweizer: Entweder wir passen uns an, oder wir tragen wirtschaftliche Nachteile. Wir dürfen zwar weiterhin abstimmen, aber wenn das Resultat der EU nicht passt, schreitet sie ein. Die hat EU bei Themen wie Horizon oder der Börsenäquivalenz in der Vergangenheit gezeigt, dass sie nicht nur mit Sanktionen oder (wirtschaftlichen) Nachteilen erpresserisch droht, sondern diese Drohungen kaltschnäuzig auch wahr macht, wobei der Schweiz dank klugem Handeln Schaden erspart blieb.


Die angebliche Gleichberechtigung ist also mehr Schein als Realität – echte Unabhängigkeit sieht anders aus.


Wer auf wirkliche Eigenständigkeit Wert legt, wer die Souveränität und direkte Demokratie in unserem Land beibehalten will, wird mit diesen Verträgen bzw. dem Rahmevertrag, enttäuscht/getäuscht.


Leider beginnt die Täuschung propagandistisch bereits mit dem schönfärberischen Begriff "Bilaterale "III".


ree

 
 
 

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