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Überbrückungsrente NEIN

  • Autorenbild: Monika Rüegger
    Monika Rüegger
  • 12. Juli 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Personenfreizügigkeit führt seit 2007 dazu, dass in Betrieben vermehrt ältere Arbeitnehmer entlassen und durch jüngere, günstigere aus dem EU-Raum ersetzt werden.


Dieses Problem wollen Bund und Parlament mit der undurchdachten und irreführenden Überbrückungsrente "lösen". Faktisch handelt es sich um eine Entlassungrente für Arbeitnehmer ab 60 Jahren. Aber Achtung: Wer als Entlassener ein Vermögen von über CHF 50'000 hat, muss erst dieses Vermögen verzehren, bevor die Rente fliessen kann. Eine unwürdige Bastelei - respektlos gegenüber verdienten, älteren Schweizer Arbeitnehmern.

Das Schweizervolk soll über die Überbrückungs-, Entlassungsrente abstimmen können.




 
 
 

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